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Gebäudezertifizierung nach BNB und QNG

Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist eine technische Regel zur Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden und Außenanlagen. Das BNB wurde 2010 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) herausgegeben und wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) kontinuierlich weiterentwickelt. Die Anwendung des BNB erfolgt durch den Bund verpflichtend sowie Länder und Kommunen freiwillig. Für die am Bau Beteiligten dient das BNB als Grundlage für die Schaffung nachhaltiger Gebäudequalitäten.

Am 22.09.2011 wurde das Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft (STI), vom BMVBS als BNB-Systembetreiber anerkannt. Das STI ist berechtigt, Gebäudezertifizierungen nach dem BNB für folgende Systemvarianten durchzuführen und Gebäude mit dem BNB-Gütesiegel des Bundes auszuzeichnen. Link

  • Büro- und Verwaltungsgebäude Neubau
  • Büro- und Verwaltungsgebäude Komplettmodernisierung
  • Unterrichtsgebäude Neubau
  • Unterrichtsgebäude Komplettmodernisierung
  • Laborgebäude Neubau
  • Außenanlagen Neuanlage

Seit 01.01.2022 ist das STI-BIW mit seiner Zertifizierungsstelle ZERT Nachhaltige Gebäude übergangsweise, d. h. bis zur Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), als Zertifizierungsstelle für die Überprüfung der Nachhaltigkeitsqualitäten gemäß QNG für Nichtwohngebäude anerkannt.
Folgende QNG-Siegelvarianten für Nichtwohngebäude zur Bestätigung der NH-Klasse im Rahmen der BEG-Förderung sind aktuell anwendbar. Link

  • Büro- und Verwaltungsgebäude Neubau V2015 (QNG-NWG-BN22, QNG-NW23)
  • Büro- und Verwaltungsgebäude Komplettmodernisierung V2017 (QNG-NWG-BK22, QNG-NW23)
  • Unterrichtsgebäude Neubau V2017 (QNG-NWG-UN22, QNG-NW23)
  • Unterrichtsgebäude Komplettmodernisierung V2017 (QNG-NWG-UK22, QNG-NW23)

Voraussetzung für die BNB-/QNG-Zertifizierung ist eine erfolgreiche Konformitätsbewertung.
Die in der Sachverständigenliste des STI-BIW verzeichneten Personen sind berechtigt, Gebäudebewertungen nach BNB und QNG beim STI-BIW zur Konformitätsbewertung einzureichen. Weitere Personen müssen mit der Antragstellung einen Kompetenznachweis erbringen.

Sachverständige für Nachhaltiges Bauen (SHB/STI)

sind berechtigt, eines der folgenden Logos (mit der personenbezogenen Registriernummer) zu verwenden.

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